Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und rücksichtsvollen Umgang mit dem entliehenen Fahrzeug. Unsere Räder dürfen nicht baulich verändert werden.
- Das Fahrzeug ist in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Bei Rost oder Verschmutzung durch das Befahren von Sandstränden, durch Salzwasser oder von sonstigen unbefestigten Wegen (Wattfahrten), wird ein Reinigungspreis von 50 Euro erhoben.
- Bei Beschädigung oder Entwendung haftet der Mieter in vollem Umfang. Mängel am Mietfahrzeug sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, andernfalls haftet der Mieter.
- Eine vorzeitige Abgabe aufgrund von Witterungseinflüssen gewährt keine Rückerstattung der Mietgebühr.
- Zur Aufnahme der Personaldaten kann der Vermieter die Vorlage eines gültigen Personalausweises verlangen. Bei Personen unter 18 Jahren kann die Vermietung nur durch die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erfolgen.
- Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer gilt für die zusätzliche Zeit der normale Stunden- bzw. Tagespreis. Die Abgabe der Mietfahrzeuge ist persönlich vorzunehmen und darf nicht durch Dritte erfolgen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
- Bei einer Stornierung bis 5 Tage vor Mietbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 %, nach Ablauf dieser Frist ist keine Erstattung möglich.
- Die Beförderung von weiteren Personen auf Gepäckträgern, Lenker, Mittelstange etc. ist untersagt. Bei Missachtung werden pauschal 50 € für die Instandsetzung erhoben.
- Die personenbezogenen Daten, die für die Vermietung der Fahrräder nötig sind, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Der Inselradgeber verpflichtet sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.
- Im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Inselradgeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Norden. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Unsere Fahrrad-Versicherung bietet umfassenden Schutz für Sachschäden, die am Mietgegenstand, also dem Fahrrad, entstehen. Dazu zählen Schäden, die durch Diebstahl, Vandalismus, Unfälle oder äußere Einwirkungen verursacht wurden. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung ausschließlich Sachschäden am Fahrrad selbst abdeckt. Personenschäden oder andere Schäden, wie etwa Verletzungen des Fahrers oder Dritter, sowie finanzielle Verluste, die durch den Schaden entstehen könnten, sind nicht Teil der Versicherung. Wir empfehlen daher, eine separate Haftpflicht- oder Unfallversicherung abzuschließen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.